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Landgericht
Halle (Saale) | 2013
Das zwischen 1901 und 1905 erbaute Gerichtsgebäude wurde als mächtiger, stadtbildprägender, viergeschossiger Putzbau mit Sandsteinverblendungen, einem übergiebelten Mittelrisalit und zwei Ecktürmen errichtet. Das Haupttreppenhaus ist als steile, gewölbte Kuppelhalle gestaltet. Innen und Außen befinden sich zahlreiche Bauverzierungen im Stil der späten Gotik und Frührenaissance. Das Gebäude zählt zu den aufwendigsten und architekturgeschichtlich bedeutendsten Justizpalästen der Wilhelminischen Zeit.

Das Gebäude ist ein Baudenkmal und als solches im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen, zugleich ist es Teil eines Denkmalbereiches.

Teile des Gebäudes und der Fassade wurden in den vergangenen Jahren in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden bereits saniert und sind bei der anstehenden Sanierung zu berücksichtigen. Denkmalpflegerisches Ziel ist es, das bauzeitliche Erscheinungsbild Außen und in ausgewählten Bereichen Innen wiederherzustellen. Schwerpunkte sind hierbei die Fassaden, Fenster, Türen und ausgewählte öffentlich zugängliche Räume, wie z.B. Eingangsbereich und Haupttreppenhaus, Treppenhäuser, Flure und einige Verhandlungsräume.

Der Gebäudekomplex wurde als Zivilgericht errichtet und wird zum heutigen Zeitpunkt als Landgericht genutzt, damit befindet es sich in voller dienstlicher Nutzung. Es ist vorgesehen, mit Beginn der Bauarbeiten den Dienstbetrieb auszulagern und in einem externen Objekt fortzuführen.

Bauherr: Landesbetrieb Bau Sachsen-Anhalt

Preise & Auszeichnungen:
The International Architecture Award 2017 | Award
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